DAV - Sektion Ebingen
1. Teilnahmebedingungen
Bei den angebotenen Bergsportveranstaltungen handelt es sich um Touren und Kurse für
DAV-Mitglieder. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Hinweise zur Haftungsbeschränkung:
Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung,
Tour oder Kurs grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Da ein Risiko nie ausgeschlossen werden kann, ist in § 6 Absatz 4 der Satzung der Sektion in
der Fassung vom 14. März 2003 eine Haftungsbegrenzung wie folgt festgelegt:
Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder
bei der Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung entstehen, ist über den Umfang der vom DAV
abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied
oder sonstigen, für die Sektion tätigen Personen, für die die Sektion nach den Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
gelegt werden kann. Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung von Vereinseinrichtungen oder
der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins.
Es besteht folgender Versicherungsschutz je Schadensereignis:
6.000.000,-- EUR für Personenschäden, 600.000,-- EUR für Sachschäden je Versicherungsfall und -jahr.
Die Höchstersatzleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt das
dreifache der Deckungssumme.
Unsere Sektionstouren und Wanderungen unterliegen nicht dem neuen Reiserecht. Es handelt sich
stets um Einzelreisen.
Die Tourenbeschreibungen mit Angaben der Schwierigkeiten und Anforderungen werden im
Jahresprogramm der Sektion und im Internet (Verlinkung) veröffentlicht.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Anmeldung zu prüfen, ob er die gestellten
Anforderungen erfüllen kann.
Hinweis zum Begriff "Gemeinschaftstour":
Bei Gemeinschaftstouren geht jeder auf eigene Verantwortung. Gemeinschaftstouren sind nicht
für Anfänger geeignet! Schwierigkeit und Länge der Tour entsprechen dem Können und der
Erfahrung der Teilnehmer und sind allen Teilnehmern bekannt.
Die Sektion behält sich vor, die Touren aus dringenden Gründen zu ändern, abzusagen oder
abzubrechen.
Unsere Tourenleiter sind ehrenamtlich tätig. Der Organisationsbeitrag ist ein Deckungsbeitrag
der Tourenteilnehmer für einen Teil der Kosten, die der Sektion für Verwaltung,
Ausbildungsmaterial sowie Aus- und Weiterbildung entstehen.
Bei der Teilnahme an der Tour wird dem Tourenleiter unbeschränktes Weisungsrecht zugestanden.
Der Tourenleiter kann einen Teilnehmer bei Mängeln an der vorgeschriebenen Ausrüstung zurückweisen.
Stellt der Tourenleiter während der Tour bei einem der Teilnehmer mangelnde Kondition,
Qualifikation oder Ausrüstung fest, kann er ihn von der Tour oder Teilen der Tour
ausschließen.
Bei Ski- und Schneeschuhtouren ist ein VS-Gerät und dessen sichere Handhabung unabdingbare
Voraussetzung.
2. Anmeldung:
Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingangsdatum der Anmeldungen. Der Anmeldeschluss ist im
Programm vermerkt. Mitglieder der Sektion Ebingen haben Vorrang vor Mitgliedern anderer
Sektionen.
Die Anmeldung kann auf folgende Arten erfolgen:
· schriftlich bei der Geschäftsstelle über das Anmeldeformular
· per E-Mail-Anmeldung direkt über unsere Homepage
www.alpenverein-ebingen.de
mit dem Anmeldebutton in der Tourenbeschreibung.
Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Organisationsbeitrages gültig. Für die endgültige
Teilnahme an der Tour ist das persönliche Erscheinen bei der Tourenvorbesprechung
Voraussetzung. Hier werden auch letzte organisatorische Fragen wie z.B. Wettersituation,
Fahrgemeinschaften, Ausrüstung geklärt. Der Tourenleiter ist berechtigt, nicht geeignete
Teilnehmer bei der Besprechung von der Tour auszuschließen.
3. Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt durch die Erteilung der Einzugsermächtigung auf dem Anmeldeformular.
Der Organisationsbeitrag wird mit der Anmeldung fällig. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis
zu 2 Wochen vor der Tour werden die entstandenen Kosten (z.B. Vorauszahlung auf der Hütte)
erhoben, jedoch mindestens eine Umbuchungsgebühr von 5,00 EUR einbehalten. Bei späterem
Rücktritt ist der volle Organisationsbeitrag zu zahlen, es sei denn dass ein vom Tourenleiter
akzeptierter Ersatzteilnehmer vorhanden ist;
in diesem Fall bleibt es bei der Umbuchungsgebühr von 5,00 EUR.
Bankverbindung der Sektion:
Sparkasse Zollernalb
(BLZ 65351260) 62 422 097